Südring 11  | 76863  Herxheim

Bibliotheks-Benutzerordnung (Bibliotheks-Benutzerordnung)

Die Schulbibliothek ist eine Einrichtung für Schüler/innen und Lehrer/innen des PAMINA-Schulzentrums Herxheim. Um ihre Funktionsfähigkeit zu erhalten sind folgende Punkte zu beachten:
Die Bibliothek ist gegliedert in: Arbeitsbereich, Leseecke, Computer-Arbeitsplätze und Verwaltungsbereich.

  • Der Arbeitsbereich dient im Wesentlichen der Stillarbeit. In der Leseecke sind leise Unterhaltungen gestattet. Der Verwaltungsbereich darf nur von Bibliotheksmitarbeitern betreten werden.
  • Essen und Trinken sind untersagt.
  • Unterschieden wird zwischen Präsenz- und Ausleihbestand. Die Medien des Präsenzbestandes sind nur in der Bibliothek einzusehen und werden nicht ausgeliehen.
  • Eintragungen, Unterstreichungen und Entfernung von Blättern u. ä. in Büchern sind zu unterlassen. Beschädigte oder verloren gegangene Bücher müssen vom Benutzer ersetzt werden.
  • Schüler benötigen zur Ausleihe einen Bibliotheksausweis. Dieser wird von der Bibliotheksleitung ausgestellt. Geht ein Bibliotheksausweis verloren, ist die Bibliotheksleitung unverzüglich zu benachrichtigen. Die Ausstellung eines Ersatzausweises kostet 5,00 €.
  • Bücher und andere Medien, die nicht ordnungsgemäß durch Eintragung entliehen wurden, dürfen aus der Bibliothek nicht mitgenommen werden.
  • Bücher und andere Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Die Leihfrist beträgt 4 Wochen (1. Verlängerung 3 Wochen; 2. Verlängerung 2 Wochen). Mahngebühren werden schriftlich angekündigt und betragen 50 Cent pro entliehenem Medium. Werden die Bücher und Medien innerhalb der maximalen Leihfrist nicht zurückgegeben sowie verlorene oder beschädigte Medien nicht ersetzt, erfolgt der Ausschluss von der weiteren Ausleihe.
  • Für die Nutzung der Computer-Arbeitsplätze gilt grundsätzlich: Die Rechner sind nur für schulische Zwecke zu verwenden.
  • An der Konfiguration der Hardware und der installierten Programme darf nichts verändert werden.
  • Es dürfen keine Programme eigenmächtig installiert oder gelöscht werden. Downloads aus dem Internet sind nur gestattet, wenn sie sofort auf einen virenfreien USB-Stick gespeichert werden können.
  • Persönliche Benutzeroberflächen und Verzeichnisse sind nicht zulässig. Verzeichnisse und Dateien dürfen nicht umbenannt oder versteckt werden. Es dürfen keine Tarnnamen für Dateien und Verzeichnisse verwendet werden.
  • Durch die Arbeit am PC dürfen andere nicht gestört werden (z.B. durch Musik).
  • Betriebsstörungen an den Rechnern und Programmen sind der Bibliotheksaufsicht unverzüglich mitzuteilen.
  • Die Nutzung privater Endgeräte ist auch in der Bibliothek nicht gestattet.
  • Ist ein Benutzer der Bibliothek nicht bereit, die Ordnung einzuhalten und Anweisungen der eingesetzten Aufsicht nachzukommen, so kann er für bestimmte Zeit vom Besuch der Bibliothek ausgeschlossen werden.
  • In den Pausen ist die Bibliothek nur zur Ausleihe geöffnet.
  • In Freistunden darf die Bibliothek zu schulischen Zwecken genutzt werden, sofern diese geöffnet ist.

Die Öffnungszeiten werden per Aushang bekannt gegeben.

gez. Simon Lietzmann

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