Südring 11  | 76863  Herxheim

Hausordnung (Hausordnung)

Präambel

Unsere Schule versteht sich als ein Haus des Lernens, in dem viele Schülerinnen und Schüler1, Lehrerinnen und Lehrer1, Eltern sowie Angestellte zusammen leben und arbeiten. Sie alle verbringen einen großen Teil ihres Tages am PAMINA-Schulzentrum. Daher sollen sich alle wohlfühlen, um mit Freude lernen und lehren zu können. Jeder soll in seiner Individualität, in seinen Stärken und in seinen Schwächen geachtet werden.

Um unser Miteinander am PAMINA-Schulzentrum zu regeln, die Rechte eines jeden zu wahren und ihm seine Pflichten aufzuzeigen, ist eine Hausordnung notwendig. Die vorliegende Hausordnung ist keine Sammlung willkürlicher Einzelregelungen, sondern spiegelt die Umsetzung unserer Werte für die Schulgemeinschaft wider. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Schulgesetz von Rheinland-Pfalz, bilden den Rahmen dieser Hausordnung.

Die Hausordnung wird mit Eintritt in unsere Schule anerkannt.

Grundregeln des Zusammenlebens

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“2 Dies bedeutet, dass Höflichkeit, Achtung, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, Toleranz, Gleichberechtigung und gegenseitiger Respekt unseren Umgang mit den Mitmenschen bestimmen. Deshalb

  • behandeln wir unsere Mitmenschen so, wie wir selbst behandelt werden wollen,
  • wahren wir die Individualität, Gesundheit und Sicherheit eines jeden,
  • stehen wir zu unserer Verantwortung für unsere Handlungen und Unterlassungen,
  • verhalten wir uns so, dass alle in der Schule miteinander und ungestört arbeiten und lernen können,
  • grüßen wir uns gegenseitig, gehen wir rücksichtsvoll mit anderen um, ängstigen oder verletzen niemanden,
  • verzichten wir auf Gewalt und bemühen uns bei Konflikten um einvernehmliche Lösungen,
  • bieten wir anderen unsere Hilfe an und übernehmen freiwillig Aufgaben,
  • achten wir das Eigentum der Mitschüler, der Lehrer und der Schule,
  • sorgen wir für Sauberkeit.

1 Die ausschließliche Verwendung der männlichen Formen im nachfolgenden Text dient einzig der besseren Les­barkeit und stellt keinesfalls eine Bewertung oder Bevorzugung eines Geschlechts dar.

2„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Ge­walt.“ Grundgesetz, Artikel 1, Absatz 1

Die oben genannten Grundlagen des Zusammenlebens erfordern es, dass alle Schüler den Anweisungen aller am PAMINA-Schulzentrum beschäftigten Lehrkräfte sowie aller schulischen Mitarbeiter Folge leisten.

Damit wir die oben beschriebenen Ziele erreichen, vereinbaren wir folgende Regeln:

Organisatorisches

ÖffnungszeitenDas Schulhaus ist von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten der Sekretariate werden durch besonderen Aushang geregelt.
Unterrichtszeit und Pausen17:55 Uhr8:40 Uhr
28:40 Uhr9:25 Uhr
Große Pause9:25 Uhr9:40 Uhr
39:40 Uhr10:25 Uhr
410:25 Uhr11:10 Uhr
Große Pause11:10 Uhr11:25 Uhr
511:25 Uhr12:10 Uhr
612:10 Uhr12:55 Uhr
Mittagspause12:55 Uhr13:40 Uhr
813:40 Uhr14:25 Uhr
914:25 Uhr15:10 Uhr
1015:10 Uhr15:55 Uhr
1115:55 Uhr16:40 Uhr

Schulbetrieb

Unterrichts- und Stundenbeginn

Die Schüler dürfen die Klassenzimmer ab 7.45 Uhr betreten. Zuvor stehen ihnen das Foyer im Hauptgebäude, das Foyer in der Orientierungsstufe und für die MSS das Foyer des MSS-­Gebäudes zur Verfügung.

Regelmäßigkeit und Pünktlichkeit werden von Lehrern und Schülern erwartet, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann. Dazu gehört auch, dass alle Schüler spätestens mit dem ersten Läuten in die Klassenzimmer oder zu den Fachräumen ge­hen. In der Regel legen alle Schüler die Arbeitsmaterialien vor Unterrichtsbeginn bereit.

Ist der Lehrer fünf Minuten nach Stundenbeginn noch nicht eingetroffen, meldet der Klassensprecher (in der Oberstufe ein Kursteilnehmer) – ersatzweise ein Klassenordner – dies im Sekretariat oder im Lehrerzimmer, damit bei Bedarf die Frage der Vertretung geregelt werden kann.

Abwesenheit

Die Schüler sind verpflichtet, den Unterricht und die sonstigen für verbindlich erklärten Schulver-anstaltungen zu besuchen. Dies gilt für an der Ganztagsschule angemeldete Schüler auch für das zusätzliche Ganztagsangebot (s. §37, Schulordnung).

Bei Abwesenheit eines Schülers ist unverzüglich das Sekretariat zu benachrichtigen.

Darüber hinaus werden die Eltern aus gemeinsamer Fürsorge für die Kinder um Benachrichtigung vor Unterrichtsbeginn des ersten Fehltages gebeten. Es gelten die aktuellen Bestimmungen.

Unentschuldigtes Fehlen bei Leistungsüberprüfungen wird gemäß Notenbildungsverordnung mit der Note ungenügend (6) bewertet.

Pausen und Freistunden

Während der großen Pausen verlassen die Schüler der Klassen 5 bis 10 – mit Ausnahme der Klassenordner – ihre Schulräume und gehen in den ihnen zugewiesenen Pausenbereich.

Die Schüler der Oberstufe dürfen sich in den Pausen im Foyer des MSS-Gebäudes aufhalten.

Regenpausen werden von der Schulleitung mit einem besonderen Klingelzeichen angekündigt. In diesen Pausen wird der Pausenbereich auf das Erdgeschoss, die Flure des Schulhauses und die Klassenräume ausgedehnt.

Die Toiletten sollen nur in den Pausen aufgesucht werden.

Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Freistunden und der Pausen den Schülern der Sekundarstufe I untersagt. Schüler der Sekundarstufe I dürfen während der Mittagspause und in Randstunden das Schulgelände nur dann verlassen, wenn eine Einwilligung seitens der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Aufsichtspflicht ruht während dieser Zeit.

Klassenzimmer und Klassenordner

Die Klassengemeinschaft ist für Ordnung und Sauberkeit ihres Klassenzimmers mitverantwortlich. Für die Oberstufe wird die Zuständigkeit für die Kursräume in Zusammenarbeit mit der Schülervertretung geregelt.

Nach jeder Unterrichtsstunde bereiten die beiden Klassenordner den Unterrichtsraum auf die folgende Stunde vor.

In den Pausen verbleiben die Klassenordner im Klassenzimmer und achten auf das Eigentum von Mitschülern und Schule und kehren den Boden sowie den Flur vor dem Klassenzimmer.

Bei einem Raumwechsel verlassen die Klassenordner als letzte den Raum, löschen das Licht und schließen die Fenster und die Tür.

Fachräume und Turnhallen

Die Fachräume dürfen nur nach Aufforderung durch den Fachlehrer betreten werden. Die Lehrer kontrollieren nach der Unterrichtsstunde den ordnungsgemäßen Zustand der Fachräume und schließen die Fachraumtür zu.

Das Betreten von Sammlungs- und Vorbereitungsräumen ist nur mit Genehmigung eines Fachlehrers gestattet.

Die Turnhallen dürfen nur mit sauberen Turnschuhen betreten werden. Wird der Sportunterricht im Freien abgebrochen, müssen alle darauf achten, dass die Schuhe vor Betreten der Hallen gereinigt werden.

Die Geräte dürfen nur unter Aufsicht eines Lehrers benutzt werden. Der Geräteraum muss in Ordnung gehalten werden. Alle Geräte müssen auf den dafür bestimmten Platz zurückgestellt werden.

Entstandene Schäden werden sofort dem Hausmeister gemeldet.

Haftung

Die Schule haftet nicht für Beschädigungen oder Entwendungen von Schülereigentum (Kleidung, Fahrräder, Bücher usw.). Für das Verhalten der Schüler tragen diese selbst oder deren Eltern die volle Verantwortung und die zivilrechtliche Haftung. Insbe­sondere haften sie für absichtliche Beschädigungen von Schul- und Schülereigentum. Volljährige Schüler haften selbst.

Alarm

Genaue Regelungen hierzu erfolgen separat.

Unterrichtsende

Nach der letzten Unterrichtsstunde stellen die Schüler die Stühle auf die Tische, schließen die Fenster und löschen das Licht. Alle Schüler verlassen umgehend den Unterrichtsraum. Das Klassenbuch wird vom Klassenbuchordner wie obern beschrieben zurückgebracht.

Verhalten

Achtung der Mitmenschen

Gewaltandrohung und Gewaltanwendung jeder Art gehören zu den schwersten Verstößen innerhalb einer menschlichen Gesellschaft. Daher sind sie für uns weder als Spiel noch zur vermeintlichen Konfliktlösung zulässig.

Wir unterlassen Beleidigungen, Demütigungen, Bedrohungen und andere Formen psychischer Gewalt.

Wir bringen keine Waffen oder als Waffen gemeinte Gegenstände mit in die Schule. Das Werfen von Schneebällen, Stöcken und gefährlichen Gegenständen ist verboten.

Sorgfalt

Wir alle erwarten, dass unser Eigentum geachtet und sorgsam behandelt wird. Deshalb gehen wir auch sorgfältig mit dem Eigentum der anderen und der Gemeinschaft um.

Dazu gehört selbstverständlich, Wände und Mobiliar nicht zu beschmieren oder zu beschädigen, alle Lehr- und Lernmittel pfleglich zu behandeln und entstandene Schäden umgehend zu melden.

Sauberkeit

Wir sind gemeinsam für die Sauberkeit des Schulhauses sowie des Schulbereichs verantwortlich.

Die Klassenordner werden in ihrer Arbeit für die Sauberkeit des Klassenraums unterstützt.

Wir halten die Toiletten sauber und melden fehlendes Toilettenpapier, fehlende Handtücher oder fehlende Seife dem Hausmeister.

Mutwillige Verschmutzungen sind unzumutbar für alle und besonders rücksichtslos gegenüber den Reinigungskräften.

Umweltschutz

Müll trennen wir und werfen ihn in die dafür vorgesehenen Behälter. Unnötigen Müll vermeiden wir. Wir sprechen andere an, wenn wir sehen, dass sie Abfall achtlos hinwerfen.

Um Energie zu sparen, löschen wir das Licht, wenn es nicht benötigt wird.

Ist Lüften notwendig, so sparen wir durch Stoßlüften Energie.

Gesundheit

Rauchen schadet der Gesundheit und ist im gesamten Schulhaus und Schulbereich grundsätzlich verboten. Das PAMINA-­Schulzentrum ist eine rauchfreie Schule. Bei Zuwiderhandlung gegen das Rauchverbot kann Anzeige erstattet werden.

Drogen und Rauschmittel jeglicher Art sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Dies schließt Alkohol ein. Zu besonderen Anlässen kann die Schulleitung im Rahmen des Jugendschutzes Ausnahmen erlauben.

Lärm macht krank. Lärm stört Lernende und Lehrende. Deshalb sind Toben, Schreien, Rennen und andere Lärm erzeugende Aktivitäten im Schulhaus zu unterlassen.

Spiele um Geld oder geldwerte Gegenstände sind verboten.

Digitale Medien und Datenschutz

Wir respektieren den Datenschutz und verpflichten uns, auf die Veröffentlichung personenbezogener Daten – von der Namensnennung über Film- und Fotomaterial bis hin zur Dokumentation schulischen Unterrichtsmaterials einschließlich Klassenarbeiten und Klausuren – in den herkömmlichen und den neuen Medien zu verzichten, wenn keine schriftliche Genehmigung des Betroffenen vorliegt.

Aufgrund vielfältiger Missbrauchsmöglichkeiten ist der Gebrauch digitaler Geräte im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für Schüler nicht gestattet – es sei denn, eine Lehrkraft hat hierzu ausdrücklich aufgefordert.

Im MSS-Gebäude und im MSS-Café ist den Schülerinnen und Schülern der gymnasialen Oberstufe der Gebrauch digitaler Geräte auch ohne ausdrückliche Aufforderung zu schulischen Zwecken gestattet.

Wir empfehlen, auf die Mitnahme digitaler Geräte in die Schule grundsätzlich zu verzichten. Mitgeführte Geräte müssen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ausgeschaltet und nicht sichtbar verstaut sein. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung.

Kleidung

Zu den oben beschriebenen Verhaltensregeln gehört es auch, dass wir in unserem „Haus des Lernens“ eine angemessene Kleidung tragen. Insbesondere verzichten wir während des Unterrichts auf jegliche Kopfbedeckung. Eine Ausnahme hiervon stellt lediglich eine Kopfbedeckung dar, die aus religiöser Anschauung heraus getragen wird.

Nach oben scrollen